Der Verband Freie Landschaft Schweiz hat die eidgenössische Volksinitiative «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» (Waldschutz-Initiative) lanciert, welche den Bau von Windturbinen im Wald und in Waldnähe verbieten will. Damit schützen wir einen einzigartigen Lebens- und Erholungsraum.
Wälder sind wichtiger Erholungsraum für den Menschen und in unserem Land gleichzeitig auch die letzten grösseren zusammenhängenden Lebensräume für zahlreiche Wildtiere. Unsere Wälder sind deshalb wichtig für die bereits stark bedrohte Biodiversität. Schon heute stehen Wälder durch die Klimaerwärmung, durch Holzschlag und durch zunehmende Freitzeitaktivitäten unter Druck. Trotzdem sollen nun landesweit Windturbinen in Waldgebieten errichtet werden. So liegt die überwiegende Mehrzahl der von der Baudirektion im Kanton Zürich vorgeschlagenen Windkraftgebiete zumindest teilweise im Wald, und in anderen Kantonen sind konkrete Windkraftprojekte in Wäldern bereits geplant, z.B. Chroobach/SH, Lindenberg/AG&LU, Stierenberg/LU.
Mit dem neuen Stromgesetz hat sich diese Bedrohung noch verschärft, da das Gesetz die Errichtung von Windturbinen im Wald erleichtert.
Natürliche Lebensräume schützen
Der Bau von Windturbinen und der dafür notwendigen schwerlastfähigen Zufahrtsstrassen bedeutet einen massiven Eingriff in das Ökosystem Wald. Pro Turbine muss etwa die Fläche eines Fussballfeldes gerodet werden, im Betrieb gefährden die riesigen Rotoren Vögel und Fledermäuse und bei Havarien wird der Wald durch Ölaustritt, Brand und weiträumig verteilte Rotorblatt-Splitter zusätzlich geschädigt. Selbst nach einem allfälligen Rückbau der Anlagen werden die mehrere Tausend Tonnen schweren und mehrere Meter tief in den Waldboden reichenden Betonsockel teilweise im Boden verbleiben und diesen in ökologischer Hinsicht dauerhaft entwerten (eingeschränktes Wurzelwachstum, Staunässe).
Untersuchungen von Prof. Pierre Ibisch von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (D) zeigen zudem, dass die Zufahrtsschneisen und Stellflächen welche in den Wald geschlagen werden, zu einer Erwärmung und Austrocknung des Waldbodens führen, was den umliegenden Wald insgesamt ebenfalls in Mitleidenschaft zieht.
Auch Umweltorganisationen, welche der Windkraft grundsätzlich offen gegenüberstehen, äussern bezüglich Windturbinen im Wald Bedenken.
So ist in den Richtlinien zum Artenschutzabkommen Eurobats zu lesen, das die Schweiz 2013 ratifiziert hat: «Windkraftanlagen sollten in der Regel nicht in Wäldern oder im Umkreis von 200 m um Wälder errichtet werden, da diese Art von Standorten ein Risiko für alle Fledermäuse darstellt.» Birdlife listet im «Merkblatt Windenergie» Wälder und Waldränder als besonders problematische Standorte auf und schreibt: «Es ist daher davon abzusehen in Wäldern und insbesondere an Waldrändern Windenergieanlagen zu errichten.» Die Umweltschutzorganisation Pro Natura Luzern schliesslich schrieb in ihrer Stellungsnahme zum Windpark Stierenberg: «Einleitend halten wir fest, dass Pro Natura nicht gewillt ist, Windkraftanlagen im geschlossenen Wald zu akzeptieren.»
Aufgrund der Bedeutung, die der Wald als Lebensraum und Nahrungsquelle für viele Arten hat, ist im Vergleich zu anderen Standorten die Gefährdung von Flugtieren im Wald besonders gross. Viele Vögel und Fledermäuse werden dabei nicht direkt von den Rotorblättern erschlagen, sondern sterben aufgrund der grossen Luftdruckunterschiede in Nähe der bewegten Rotorblätter durch ein sogenanntes Barotrauma, welches Blutgefässe und Organe platzen lässt und zu einem qualvollen Tod führen kann.
Unverhältnismässiger Eingriff in die Natur
Es macht keinen Sinn, für eine vorgeblich umweltfreundliche Stromproduktion die Natur zu zerstören, und es verträgt sich schlecht mit dem Anspruch, Windturbinen würden das Klima schützen, wenn dafür Wald zerstört wird, welcher eine natürliche CO2-Senke ist.
Der Bau von Windturbinen im Wald steht auch in keinem Verhältnis zu den strengen Schutzvorgaben, welchen andere Nutzungen des Waldes unterliegen. So ist das Deponieren von Erde und pflanzlichem Material im Wald im Allgemeinen verboten und das Errichten selbst einfacher Holzbauten ist im Wald nur ausnahmsweise und sehr eingeschränkt möglich, während für Windturbinen mehrere Tausend Tonnen schweren Betonsockeln in den natürlichen Waldboden eingegossen würden. Im Kanton Zürich hat der Kantonsrat 2019 aus Gründen des Naturschutzes in Teilen des Sihlwaldes ein Reitverbot erlassen, während der Bau einer Windturbinen Dutzende von Schwertransporten durch den Wald erfordert.
Den enormen ökologischen Auswirkungen, welche Windturbinen im Wald haben, steht dabei nur ein sehr bescheidener Nutzen gegenüber, da die Stromerträge bei hiesigen Windverhältnissen gering und äusserst unstetig sind. So produzieren die fünf Windturbinen auf dem Gotthard (Jahresproduktion 11–13 GWh) zusammen gerade einmal 2.8% dessen, was das Laufwasserkraftwerk Verbois (Jahresproduktion 466 GWh) an der Rhone jährlich produziert. Es wären damit 180 Windturbinen wie jene auf dem Gotthard notwendig, um die Produktion dieses einen Laufwasserkraftwerkes zu erzielen. Dabei ist noch nicht einmal eingerechnet, dass aufgrund der schwankenden Produktion ein guter Teil des Windstroms zwischengespeichert werden muss, was nicht ohne Verluste möglich ist.
Erfolgreichen Waldschutz weiterführen
Deshalb hat der Verband Freie Landschaft Schweiz die eidgenössische Volksinitiative «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» (Waldschutz-Initiative) lanciert, welche den Bau von Windturbinen im Wald und in Waldnähe verbieten will.
Die Initiative knüpft an den bisher sehr erfolgreichen und im internationalen Vergleich vorbildlichen Waldschutz an, welcher in der Schweiz vor bald 150 Jahren mit dem ersten Eidgenössischen Waldgesetz 1876 seinen Anfang fand. Diesem Gesetz ist es zu verdanken, dass in der Schweiz noch heute viele zusammenhängende Waldgebiete bestehen, die wertvollen Lebensraum für Tiere und Pflanzen bieten. Die Waldschutz-Initiative will diese 150-jährige Erfolgsgeschichte weiterschreiben, um den Wald auch in Zukunft als natürlichen Lebensraum und als Erholungsraum für uns und für künftige Generationen zu erhalten.
Die Initiative ist keine generelle «Windkraft-Verbotsinitiative». Zahlreiche heute existierende Windturbinen hätten auch mit der Bestimmung der Initiative gebaut werden können, so jene im Unterwallis, welche notabene die beste Auslastung aller Schweizer Windturbinen aufweisen, ebenso wie jene auf dem Gotthard und dem Nufenen. Das Bundesamt für Energie kommt in seinem Bericht «Windpotential Schweiz 2022» zum Schluss, dass sich der geplante Zubau von Windstrom vollständig mit Standorten ausserhalb des Waldes realisieren liesse.
Die Initiative enthält eine Rückwirkungsklausel, wie dies z.B. bei der erfolgreichen Rothenthurm-Initiative der Fall war. Bauten, Anlagen oder Bodenveränderungen, welche nach dem 1. Mai 2024 erstellt werden und die im Widerspruch zum Initiativbegehren stehen, müssen rückgängig gemacht werden und der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen. Damit soll verhindert werden, dass Windturbinen-Betreiber Fakten schaffen, bevor das Volk über die Waldschutz-Initiative abstimmen konnte.
Die Unterschriftensammlung ist gut angelaufen. Es wird aber noch viel Anstrengung nötig sein um die 100’000 Unterschriften bis zum 20. Juli 2025 zusammenzubringen. Deshalb ist jede Mithilfe sehr willkommen! Parallel zur Waldschutz-Initiative hat Freie Landschaft Schweiz auch eine Gemeindeschutz-Initiative lanciert, um die demokratische Mitsprache beim Bau von Windturbinen zu sichern. Über diese Initiative hat die «Umwelt Zeitung» in einer früheren Ausgabe berichtet.
Martin Maletinsky,
Präsident Freie Landschaft Zürich
Weitere Informationen zur Waldschutz-Initiative finden sich auf der Webseite www.waldschutz-ja.ch, wo auch Unterschriftenbogen bestellt oder heruntergeladen werden können.
Weiter empfehlenswert ist die Seite der Naturwaldstiftung www.igwow.ch.